Sachkundenachweis


Theoretische Prüfung

Zweck der Prüfung:                                                                                                                                         Die theoretische Sachkundeprüfung für Hundehalterinnen und Hundehalter dient dem Nachweis der Sachkunde nach § 3 Abs. 1 und 2 NHundG.

Durchführung der Prüfung:                                                                                                                           Die Prüfung findet unter Aufsicht der anerkannten Prüferin/des anerkannten Prüfers statt. Die theoretische Prüfung basiert auf einem von Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz freigegebenen Fragenkatalog, der die in § 3 Abs. 2 Satz 1 NHundG genannten 5 Themenbereiche umfasst. Die Prüfung erfolgt durch Single-Choice-Test und kann wahlweise computergestützt oder in Papierform absolviert werden. Jede Prüfung besteht aus insgesamt 35 Fragen (7 je Themenbereich). Zur Beantwortung sollen grundsätzlich 45 Minuten zur Verfügung stehen. Für die Prüfung sind Hilfsmittel jeglicher Art nicht zugelassen. Bei Täuschung gilt die Prüfung als nicht bestanden.